Design-Aufträge erfolgreich vergeben

Wenn Design-Aufträge vergeben werden, ist gerade bei öffentlichen Auftraggeber*innen eine Menge zu beachten. Nicht jeder kennt sich mit den teilweise komplexen Anforderungen aus. Auch ich persönlich habe da schon so meine Erfahrungen gemacht, da ich für eine Reihe öffentlicher Auftraggeber*innen gearbeitet habe bzw. arbeite.

Es ist aber eigentlich alles ganz einfach. Zumindest, wenn man sich am Leitfaden zu Ausschreibungen von Design-Leistungen orientiert, der gerade vom Deutschen Designtag veröffentlicht wurde. Unter Federführung des BDG – Berufsverband der deutschen Kommunikationsdesigner wurde in enger Absprache mit den verschiedenen Stakeholdern eine kleine Broschüre erstellt, die alles enthält, was man dazu wissen muss. In erster Linie richtet sich die Broschüre an diejenigen, die Aufträge vergeben. Aber auch für uns Kommunikationsdesigner*innen, die beauftragt werden, ist die Broschüre hilfreich.

Einen ersten Überblick verschafft dabei die Grafik »Schnellnavigator«. Daraus wird beispielsweise ersichtlich, dass bei einem Auftragsvolumen unter 1.000 € eine direkte Vergabe möglich ist. Und dieser Wert wurde im Zuge der Pandemie-Maßnahmen sogar noch erhöht: Derzeit können Aufträge bis 3.000 € direkt vergeben werden.*

Der Ratgeber ist über info@designtag.org kostenlos bei der Geschäftsstelle des Deutschen Designtags als PDF abrufbar. Eine gedruckte Version ist in Vorbereitung.


* Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/oeffentliche-auftraege-und-vergabe.html

Foto: Adobe Stock / dimedrol68