Am 30. Juni 2015 fand in Hamburg eine Informationsveranstaltung zur Künstlersozialkasse statt. Arrangiert wurde die Veranstaltung von Stadtkultur Hamburg e.V., dem »Dachverband für lokale Kultur und kulturelle Bildung«, der mit dieser Veranstaltung seinen Mitgliedsverbänden die Möglichkeit verschaffte, sich über alle relevanten Fragen zur Künstlersozialkasse und -abgabe aus Sicht eines »Verwerters« zu informieren. Freundlicherweise durfte auch ich teilnehmen, obwohl ich eher Auftragnehmer als -geber bin. Aber mich interessieren auch gerade diese Aspekte, damit ich meine Auftraggeber gut über die aktuelle Rechtslage, die Pflichten und Rechte offen und ehrlich informieren kann.
Für alle, die sich nicht so mit der Künstlersozialkasse auskennen, hier kurz zusammengefasst deren Funktion: Die KSK unterstützt selbstständige Künstler und Publizisten aus vielen Berufsgruppen, indem sie den Arbeitgeberanteil für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlt. Finanziert wird dieser Zuschuss durch eine Abgabe, die Künstlersozialabgabe, die jeder bezahlen muss, der einen »Künstler oder Publizisten« (gemäß der KSK-Liste) beauftragt – und zwar unabhängig davon, ob der Kreative von der KSK Zuschüsse erhält oder nicht! Hier und hier hatte ich bereits etwas zur KSK geschrieben.
Als Experte stand ein Mitarbeiter der KSK zur Verfügung, der ausgehend von seiner Powerpoint-Präsentation anekdotenreich alle wichtigen Details erläuterte und auch auf Neuerungen und Präzisierungen einging, die seit diesem Jahr gelten.
Es folgen ein paar Punkte, die ich mir notiert habe. Alle, sind natürlich ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Richtigkeit! Bitte im Zweifel immer direkt bei der KSK nachfragen und sich keinesfalls nur auf das hier publizierte verlassen!!!
- 15.425 € verdient ein über die KSK abgesicherter Kreativer im Schnitt. Pro Jahr. Das ist verdammt wenig und macht klar, wie wichtig der Zuschuss ist.
- Wer in den Genuss einer Unterstützung der KSK kommt, ist ganz genau im Künstlerkatalog festgelegt. Aber wie überall gibt es Grenzfälle:
DJ? Nein. DJ, der eigene Mixe macht und diese auf »Tonträgern« veröffentlicht? Ja.
Afrodancer? Ja. Breakdancer? Nein. Weil es bei letzterem nationale und internationale Meisterschaften gibt, ist es (nach Lesart der KSK und/oder des Bundessozialgerichts) eine Sportart und keine Kunst.
Übersetzer? Eher ja bei Belletristik. Eher nein bei Sachtexten. Wenn aber beispielsweise die Übersetzung einer Bedienungsanleitung eine kreative sprachliche Eigenleistung nötig macht, weil sie sonst komplett unverständlich wäre: Eher ja. - Die versicherten Künstler und Publizisten dürfen neben ihrer Haupttätigkeit auch bis zu 5.400 € jährlich mit einer Tätigkeit verdienen, die nicht-künstlerisch im Sinne der KSK ist.
- Wenn bei einem Betriebsfest Herbert Grönemeyer für eine Millionengage auftritt, ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen. Wenn auf diesem Fest aber nur Mitarbeiter und deren Familien anwesend sind und niemand externes, ist keine Abgabe zu zahlen.
- Bislang musste die KSK-Abgabe nicht gezahlt werden, wenn es zu »gelegentlichen Auftragserteilungen« kam. »Gelegentlich« ist ziemliche Auslegungssache, so dass dieser Punkt jetzt präzisiert wurde: Ab 450,- € im Jahr ist unabhängig von der Häufigkeit die Abgabe zu entrichten.
- Stehen in den Rechnungen der Kreativen Posten für Druck oder Programmierung, gehören diese nicht zu den Kosten, auf die die Abgabe zu entrichten ist. Zu zahlen ist für die kreative Arbeit und die Nebenkosten. Druck- oder Programmierungskosten sind laut Aussage des KSK-Vertreters keine Nebenkosten.
- Irrelevant für die KSK ist, ob der Kreative mit dem vollen (19%) oder dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz (7%) rechnet.
- Genauso ist es der KSK egal, ob der Kreative ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht.
Gerade zu den letzten beiden Punkten haben ich immer wieder anderes gehört, so dass ich sehr froh war, dass bei der Veranstaltung ein Mitarbeiter der KSK dies klargestellt hat.
Erhellend, was den bürokratischen Wahnsinn angeht, war auch diese Anekdote: Tritt ein Schauspieler in einem TV-Werbespot auf: Abgabepflicht auf das Honorar. Derselbe Schauspieler in der zur selben Kampagne gehörenden Print-Anzeige: Keine Abgabepflicht.
Sollte ich bei der Veranstaltung etwas falsch verstanden haben oder Sie etwas ergänzen wollen, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben.