Am 11. Januar 2016 war der Kölner Anwalt Andri Jürgensen in Hamburg zu Gast, um Studierenden und Berufsanfängern aus dem künstlerischen Bereich die Grundzüge der Künstlersozialkasse zu erläutern. Ich bin zwar kein Berufsanfänger mehr und beschäftige mich schon länger mit der KSK, erhielt aber dennoch auch ein paar interessante Infos durch den Vortrag. Eingeladen hatte die Kreativgesellschaft Hamburg, wodurch der Vortrag kostenlos war.*
Zur KSK hatte ich schon in den vergangenen Jahren (2013|2014|2015) Blog-Beiträge veröffentlicht. Der verrückteste für mich neue Aspekt diesmal:
Werbefotografen, die mit ihren Fotos Geld verdienen, sind gemäß KSK-Definition „Künstler“ und dürfen damit in die KSK.
Künstlerische Fotografen, die mit ihren Arbeiten kein Geld verdienen, sind hingegen keine „Künstler“ nach KSK-Definition und damit nicht KSK-berechtigt. (Es sei denn, sie können durch z.B. Ausstellungen [wobei es da wieder wichtig sei, wo diese statt finden] oder Mitgliedschaft im BBK nachweisen, dass sie als Künstler anerkannt sind…)
Andri Jürgensen betonte außerdem sehr deutlich die Unterschiede zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und sprach eine deutliche Empfehlung für die gesetzliche aus: Die Beiträge zur PKV sind vom Einkommen abgekoppelt und steigen (fast) jedes Jahr. Die Beiträge zur GKV orientieren sich hingegen am Einkommen und sinken damit, wenn es mal nicht so gut läuft. Und zur PKV bekommt man nur bis zu 50% Zuschuss (nie mehr als der Zuschuss zur GKV wäre), zur GKV hingegen immer 50% Zuschuss.
Wer zwischendurch mal für ein Jahr oder länger angestellt und in dieser Zeit zwangsläufig nicht über die KSK versichert ist, ist anschließend nicht automatisch wieder KSK-berechtigt, sondern wird wieder ganz neu geprüft.
Auch bei anderen Punkten fand Herr Jürgensen klare Worte:
Rufen Sie nie bei der KSK an. Das bringt nichts.
Es bleibt spannend, wie es mit der KSK weiter geht. Durch das »Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz« erhält die Rentenversicherung seit vergangenem Jahr Zuschüsse und damit ausreichend Ressourcen, um 400.000 statt bislang 70.000 Unternehmen zu prüfen. Ob das angestrebte Ziel von 18 bis 20 Millionen Euro Mehreinnahmen damit erreicht wurde, ist noch nicht klar – die Zahlen für 2015 liegen noch nicht vor.
* Gerade beim Thema KSK erlebe ich immer noch viel Unwissenheit, auch bei Nicht-Berufsanfängern. Hier könnte die Kreativgesellschaft gerne aktiv(er) werden.