Neues zur KSK

Letztes Jahr habe ich in einem ausführlichen Blog-Beitrag die Funktion der Künstlersozialkasse und den Künstlersozialbeitrag erläutert. Seitdem gab es eine Bundestagswahl mit einigem Getöse im Wahlkampf und nun – für mich überraschend schnell – einen Gesetzentwurf des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, mit dem die Künstlersozialkasse „zukunftsfest“ werden soll.

Das Gesetz sieht vor, dass zukünftig intensiver geprüft wird, so dass sich weniger Abgabepflichtige ihrer gesetzlichen Pflicht entziehen können. Die Überprüfung soll mindestens alle vier Jahre durch die Rentenversicherung erfolgen, die auch bisher für die Kontrolle zuständig war, dies aber wegen des zusätzlichen Aufwands nur ungenügend machte. Die Folge davon waren sinkende Einnahmen, die Notwendigkeit eines höheren Zuschusses durch den Staat und große Unzufriedenheit bei den ehrlichen Zahlern, da deren Beitrag auf zuletzt 5,2 % des Nettorechnungsbetrags stieg.

Gleichzeitig bekäme bei Verabschiedung des Gesetzes auch die Künstlersozialkasse selbst das Recht, Überprüfungen durchzuführen. Ob dieses Nebeneinander in der Praxis funktioniert, darf bezweifelt werden und erfordert als erstes zusätzlichen bürokratischen Aufwand, damit zwischen Rentenversicherung und Künstlersozialkasse klar ist, wer denn nun wen wann prüfen darf/muss.

Die Regierung sieht das auch so und und erwartet Mehrkosten von 13,6 Mio €. Allerdings spricht sie von einem „Effizienzgewinn“ durch die Neuregelung und prognostiziert Mehreinnahmen von 32 Mio €.

Knapp 18 Mio € (32 minus 14) sollen dementsprechend also durch das neue Gesetz zusätzlich an die Künstlersozialkasse fließen (Das Magazin Monopol schreibt von 20 Mio € – ich rechne lieber mit den Zahlen der Bundesregierung). Das würde – wenn ich mich nicht verrechnet habe* – bei dem aktuellen Haushalt der KSK dazu führen, dass der Abgabesatz auf 4,8 % gesenkt werden kann. Der Haushalt der KSK für 2013 hat ein Volumen von 893 Mio €. Da bedeuten 20 Mio € Mehreinnahmen gerade mal 2,2 %! Meine Einschätzung: „Zukunftsfest“, wie die Regierung ihren Gesetzesentwurf nennt, ist das meiner Ansicht nach nicht. Zur Erinnerung: Noch 2013 lag der Abgabesatz bei 4,1 %.

Stellungnahmen der Kultur- und Kreativverbände zu dem Gesetzentwurf habe ich bislang mit einer Ausnahme nicht gefunden, lediglich eine knappe Pressemitteilung des „Deutschen Kulturrats“, die den Gesetzentwurf begrüßt. Was ich immer noch vermisse, ist eine eigene Berechnung der Experten, wie sich durch die Mehreinnahmen der Abgabesatz verändern würde. 

Den Text des Gesetzentwurfes können Sie hier als PDF nachlesen: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/KSAStabG-2014.pdf

Mich beeindruckt/irritiert/schockiert dabei vor allem auf Seite 2 der Punkt C. Ganz in der Merkel’schen Diktion von der „alternativlosen Politik“ gibt es laut Bundesministerium zu diesem Gesetz (natürlich) keine Alternativen:

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* Wer besser rechnen kann, darf mich gerne korrigieren. Die Allianz deutscher Designer prognostiziert auf Anfrage den Satz auf 4,5 % – natürlich aufgrund der vorliegenden Zahlen, von denen die Realität vermutlich abweichen wird.

Dieser Text wurde leicht aktualisiert am 23. Juni 2014.