Nutzungsrechte

Ich habe eine Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung gestellt, um Einblick in den Rahmenvertrag zu bekommen, der mit einer Werbeagentur geschlossen wurde. Nun erhielt ich die entsprechende Auskunft, und ein Punkt darin ist besonders interessant:

Auch bei den höchsten Stellen in unserem Staat – in diesem Fall dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung – und den größten Agenturen des Landes – in diesem Fall Scholz & Friends Berlin – hält man offenbar nichts von dem in die Jahre gekommenen Modell, nach dem sich die Vergütung für eine Designleistung aus dem eigentlichen Honorar und einer je nach Verwendungszweck unterschiedliche hohen Nutzungsvergütung zusammen setzt. In dem Vertrag ist geregelt, dass mit den Stundensätzen »alle Geschäftsaufwendungen … einschließlich der Übertragung von Nutzungsrechten« abgegolten sind.

Auch ich stehe dem bisherigen Ansatz kritisch gegenüber, der da lautet:

»Honorar nach Stundensatz bzw. Pauschalbetrag
plus
eine Nutzungsvergütung in Abhängigkeit des Nutzungsumfangs, basierend auf dem Honorar«

Meine eigene jahrelange Berufspraxis und viele Gespräche mit Kollegen und Kolleginnen zeigen, dass die wenigsten Auftraggeber das Modell kennen, geschweige denn nachvollziehen können und dementsprechend auch ablehnen. Eine Übereinkunft wie von BPA und Scholz & Friends ist gang und gäbe.

Genau so sah das auch Erik Spiekermann, den ich am Rande einer Veranstaltung Mitte April in Berlin dazu sprechen konnte, bei der es um die Zukunft des Kommunikationsdesign ging. Sinngemäß sagte er, dass das Modell mit der Nutzungsvergütung kein Kunde kapiert, das Erklären viel zu aufwendig sei und er einfach den Stundensatz erhöht. Die Berufsverbände der Designer sind diesbezüglich noch nicht im Hier und Jetzt angekommen und propagieren weiterhin das altbekannte, aber eben nicht altbewährte Modell. Eine Lösung kenne ich auch nicht, mit dem bisherigen Ansatz kommen wir Designer aber nicht weiter.

Gespannt bin ich darum auf die Neufassung des »Vergütungstarifvertrags (VTV) Design« der Allianz deutscher Designer, der Ende Oktober erscheinen soll. Dieser war in seiner letzten Fassung nicht mehr zeitgemäß, stellt allerdings den wesentlichen Grundpfeiler der AGD dar. Sobald mir ein Exemplar des VTV vorliegt, werde ich berichten.

Diese Überlegungen beziehen sich zuallererst aufs Kommunikationsdesign. Soweit ich es beurteilen kann, sieht es beim Produktdesign und bei Illustrationen anders aus.